Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – Zuverdienstmöglichkeiten
Allgemeines
Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einen (teilweisen) Ersatz für das entfallende frühere Einkommen darstellt, ist ein Zuverdienst nur im Ausmaß von 6.100 Euro (bis 31. Dezember 2011: 5.800 Euro) pro Kalenderjahr (entspricht etwa der Geringfügigkeitsgrenze) möglich.
Berechnung des Zuverdienstes
Die Berechnung des Zuverdienstes erfolgt nach derselben Berechnungsmethode wie bei den Pauschalvarianten. Außerdem ist der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung während des Bezuges des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nicht gestattet.
Rückforderung
Wird die jährliche Zuverdienstgrenze von 6.100 Euro (bis 31. Dezember 2011: 5.800 Euro) überschritten, ist nur jener Betrag zurückzuzahlen, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wurde (sogenannte Einschleifregelung). Das restliche Kinderbetreuungsgeld muss hingegen nicht zurückgezahlt werden.
BEISPIEL
Im Jahr 2012 wird Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 5.000 Euro bezogen. Für das Jahr 2012 ergibt sich ein Zuverdienst von 7.000 Euro. Es muss nicht der gesamte Betrag von 5.000 Euro zurückgezahlt werden, sondern nur 900 Euro (7.000 Euro minus 6.100 Euro).
Die Prüfung der Einkünfte erfolgt im Nachhinein durch den Krankenversicherungsträger, sobald die erforderlichen Daten (beispielsweise vom Finanzamt) dafür zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Prüfung wird jedes Kalenderjahr gesondert betrachtet.
Verzicht
Um eine mögliche Überschreitung der Zuverdienstgrenze zu vermeiden, kann auf das Kinderbetreuungsgeld für eine bestimmte Zeit im Vorhinein für ganze Kalendermonate verzichtet werden.
Bitte berücksichtigen Sie jedoch vor Verzichtsabgabe die Einschleifregelung bei der Zuverdienstgrenze, wonach nicht das gesamte im Kalenderjahr bezogene Kinderbetreuungsgeld zurückzuzahlen ist, sondern nur jener Betrag, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wird.
Nähere Informationen zur Abgabe der Verzichtserklärung finden sich auf HELP.gv.at.
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend