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Kleinstkinderbetreuungszuschuss

Zur finanziellen Unterstützung von Familien mit Kleinstkindern bis 2 Jahre, kann für deren Betreuung ein monatlicher Direktzuschuss für Gumpoldskirchner Gemeindebürger:innen schriftlich beantragt werden.


Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Gumpoldskirchen und kein verfügbarer Platz in örtlichen Betreuungseinrichtungen.


Monatliche Förderung von bis zu € 150,00 pro Kind (1-2 Jahre):

Haushaltsnettoeinkommen monatlich bis € 4.000,00                                 Förderung € 150,00

Haushaltsnettoeinkommen monatlich von € 4.001,00 bis € 5.000,00      Förderung € 100,00

Haushaltsnettoeinkommen monatlich über € 5.001,00                              Förderung € 50,00

Zuständigkeiten