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Planersprechtag-01

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Allen Interessierten wurde am 18. März 2014 die Gelegenheit geboten sich ausführlich und aus erster Hand über die geplanten Änderungen im örtlichen Raumordnungsprogramm von Gumpoldskirchen zu informieren.

Beim Planer-Sprechtag, der zwischen 16 und 20 Uhr beim Heurigen Gustav Keller – Fiakerhof abgehalten wurde, waren Gemeindevertreter und der Planverfasser Dipl.-Ing. Karl Siegl mit Dipl.-Ing. Andreas Eger anwesend, die für Anfragen und nähere Auskünfte Rede und Antwort standen.

Für das Gemeindegebiet von Gumpoldskirchen wird derzeit ein neues „Örtliches Raumordnungsprogramm“ gemäß den Bestimmungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes erarbeitet, das im Wesentlichen aus den beiden Planungsinstrumenten „Flächenwidmungsplan“ und „Örtliches Entwicklungskonzept“ besteht. Insbesonders das erstmalig in „Verordnungsform“ erarbeitete „Örtliche Entwicklungskonzept“ wird die weitere Entwicklung der Marktgemeinde Gumpoldskirchen ab dem Jahr 2014 ganz wesentlich mitbestimmen. So sollen vor allem in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Verkehr, Wirtschaftsentwicklung (Landwirtschaft und  Gewerbe), Tourismus, Landschaft und Naturraum mittel- bis langfristige Entwicklungsziele und daraus entsprechend abgeleitete Maßnehmen festgelegt werden.

Wichtige Themen des Entwicklungskonzeptes sind:

·        Kontrollierte Steuerung der zukünftigen Siedlungsentwicklung bezüglich Wohnbaulandflächen

·        Maßnahmen zur Regulierung der Verdichtungstendenzen im historischen Ortskern von Gumpoldskirchen

·        Maßnahmen zur Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe mit gewerblichen Betriebszweigen

 ·        Neuregelung der Bebauungsmöglichkeiten im Grünland für landwirtschaftliche Betriebe und Sicherung der „Kulturlandschaft Weinbau“

·        Sicherung von mittel- bis langfristigen Erweiterungsmöglichkeiten für zentrale, öffentliche Einrichtungen sowie Tourismusbetriebe und Freizeitanlagen

Die während des Planer-Sprechtages abgegebenen Vorschläge werden vom Planverfasser in Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung bearbeitet und wenn möglich auch im neuen „Örtlichen Raumordnungsprogramm“ der Marktgemeinde Gumpoldskirchen berücksichtigt.

Darüber hinaus besteht für die Bevölkerung Gumpoldskirchens auch zu einem späteren Zeitpunkt (während der sechswöchigen öffentlichen Auflage) die Möglichkeit zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen hinsichtlich der geplanten Änderungen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes, wobei abgegebene Stellungnahmen vom Gemeinderat im Zuge der Beschlussfassung des neuen „Örtlichen Raumordnungsprogrammes“ zwar behandelt, aber nicht zwingend berücksichtigt werden müssen.  

 

Beigefügte/s Foto/s von Alfred Peischl und Franz Karl Nebuda