Mein Ziel ist es, ein individuelles maßgeschneidertes Service mit partnerschaftlichem Charakter zu bieten, in dem auch bei spontanen Anliegen und kleinsten Detailfragen umgehende Hilfestellung selbstverständlich ist.
Berufsbild des gewerblichen Buchhalters
Der gewerbliche Buchhalter (GBH) ist ein kompetenter Partner im Bereich des Rechnungswesens. Er handelt praxisnah und erfolgsorientiert und ist bestrebt, wirtschaftliche Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten.
Durch seine Leistungen werden vor allem bei KMU (Kleine- und Mittlere Unternehmen) Ressourcen freigesetzt, die es dem Unternehmer ermöglichen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zusätzlich können die Betriebe jederzeit auf das Fachwissen "ihres" GBH zurückgreifen. Dadurch leistet der GBH sowohl einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der Unternehmen, als auch zur Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs. Der GBH wirkt somit auch als wichtiger Stabilisierungsfaktor für die heimische Wirtschaft insgesamt.
Der GBH erledigt die anfallenden Arbeiten in der Buchhaltung und/oder Personalverrechnung zuverlässig, anwendungsorientiert, unter Nützung von elektronischer Datenverarbeitung sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden.
Ein Service, dessen Kosten im Vorhinein kalkulierbar sind, da "Nebenleistungen" als inkludiertes Kundenservice verstanden werden.
Zu fairen Konditionen biete ich Ihnen:
Leistungen |
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Finanzbuchhaltung bis Saldenliste |
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Personalverrechnung |
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Einnahmen/Ausgaben-Rechnung |
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Anlegen und Führen von Akten, Statistiken, Karteien und Dateien (z.B. Personal-Krankenstands-, Urlaubsdatei) |
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Terminüberwachung bzw. Erinnerung an wichtige Termine (Abgabetermine u.ä.) |
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Unterstützung im Umgang mit spezifischer Hard- und Software |
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Diverse administrative Abwicklung des kaufmännischen Schriftverkehrs |
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Überwachung der Forderungs-Aussenstände und Führung des Mahnwesens |
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Verkauf von Waren, die Buchhalter selbst verwenden (z. B. Rechnungswesen-Software) |
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Vertretung vor Behörden über FinanzOnline |
Es gibt Leistungen, die im Berechtigungsumfang gemäß § 102 GewO für Gewerbliche Buchhalter NICHT enthalten sind:
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Erstellung von Bilanzen, ausgenommen im Rahmen der Einnahmen- und Ausgabenrechnung. |
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Die Vertretung von Kunden in Abgabeverfahren und bei Erklärungen vor Behörden wie z.B. Finanzamt und Sozialversicherung. |
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Gewerbliche Buchhalter sind zum Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen), ausgenommen im Rahmen der Einnahmen- und Ausgabenrechnung, und zur Vertretung ihrer Auftraggeber vor Behörden nicht berechtigt. |