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Bauansuchen

BAUBEWILLIGUNG
Folgende Bauarbeiten bedürfen einer baubehördlichen Bewilligung gemäß §14 der NÖ Bauordnung:

  • Neu- und Zubauten von Gebäuden;
  • Errichtung von baulichen Anlagen, durch welche Gefahren für Personen und Sachen oder Nachbarrechte verletzt werden könnten;
  • Herstellung von Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen (ohne Bebauungsplan);
  • Abänderung von Bauwerken (Umbauarbeiten), wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder die hygienischen Verhältnisse beeinträchtigt werden;
  • ortsfeste Aufstellung von Maschinen und Geräten; Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als  1000 Liter;
  • Abbruch von Bauwerken an Grundstücksgrenzen;
  • Veränderung der Höhenlage des Geländes. 
     
    Erforderliche Unterlagen:
    ●      Antrag auf Baubewilligung (1-fach), unterschrieben vom Bauwerber
    ●      Grundbuchsauszug (max. 6 Monate alt)
    ●      Zustimmung der Grundeigentümer
    ●      Einreichpläne (3-fach), unterschrieben vom Bauwerber und Planverfasser
    ●      Baubeschreibung (3-fach), unterschrieben vom Planverfasser
    ●      Nachweis der Planungsberechtigung als Planver­fasser (Architekt, Ziviltechniker oder Baumeister)
    ●      Berechnung der U-Werte
    ●      ev. sonstige Beilagen je nach Bauvorhaben
    Für die Bearbeitung von Bauansuchen ist ein gesetzlicher Rahmen von 3 Monaten vorgesehen. 

     

Zuständig

Formulare