Erorderliche Unterlagen:
Anzeigepflichtige Vorhaben sind mindestens 6 Wochen vor Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
● Bauanzeige (1-fach) unterschrieben vom Bauwerber
● Planskizze (2-fach)
● Technische Beschreibung (2-fach)
Wenn von der Baubehörde innerhalb von 6 Wochen keine Untersagung erfolgt, dann darf der Anzeigeleger das Vorhaben ausführen.