Sie befinden sich hier: Home

Bauanzeigen

Erorderliche Unterlagen:
Anzeigepflichtige Vorhaben sind mindestens 6 Wochen vor Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
●      Bauanzeige (1-fach) unterschrieben vom Bauwerber
●      Planskizze (2-fach)
●      Technische Beschreibung (2-fach)

Wenn von der Baubehörde innerhalb von 6 Wochen keine Untersagung erfolgt, dann darf der Anzeigeleger das Vorhaben aus­führen.