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Baubeginn

Folgende Unterlagen sind gemäß § 26 NÖ BauO 2014 vor Beginn der Baudurch­führung der Baubehörde zu übermitteln::
1)  Baubeginnsanzeige des Bauherrn
2) Bekanntgabe des Bauführers durch den Bauherrn
3) Bekanntgabe des Planungs- und Baustellenkoordinators
4) Ansuchen um Benützung von öffentlichen Verkehrsflächen an die zuständige Straßenverwaltung (BH Mödling, bzw. Marktgemeinde Gumpoldskirchen)
 
 
 

Zuständig