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Informationen zur Ukraine-Hilfe

Informationen zur Ukraine-Hilfe für Geflüchtete 


1. Anmeldung 

Innerhalb von 3 Tagen nach Beziehung der Unterkunft ist eine Anmeldung
am Meldeamt vorzunehmen.

Meldezettel   

2. Ausweis für Vertriebene - Registrierung

Die Registrierung ist Voraussetzung für die Ausstellung des Ausweises für Vertriebene,
der E-Card und dem Zugang zu Leistungen der Grundversorgung.

Jede Person (auch Kinder) muss persönlich bei der Registrierung anwesend sein.
Benötigte Dokumente:
Meldezettel
Reisepass
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde, ggf. sonstige Identitätsdokumente
(zB. Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel, etc.) und das Antragsformuar


An folgenden Stellen ist derzeit eine Registrierung möglich – bitte vorab unbedingt telefonisch einen Termin vereinbaren:

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
Adresse: 2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien-Ring 9
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/37-1903
Öffnungszeiten für die Erfassung: MoFr, 08:00 - 18:00 Uhr

Polizeiinspektion Schwechat Fremdenpolizei
Adresse: 1300 Flughafen, Weststraße Objekt 988
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/3292-100
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo - So, 08:00 - 18:00 Uhr

Polizeianhaltezentrum St. Pölten
Adresse: 3100 St. Pölten, Linzer Straße 47
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/35-1911
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo - So, 08:00 - 18:00 Uhr

Mehr Informationen:
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
Bundesministeriums für Inneres

3. Kontoeröffnung

Für den Antrag der Grundversorgung ist 1 inländisches Bankkonto für Geflüchtete (auch Familien) notwendig. 

Benötigte Dokumente:
Meldebestätigung
Reisepass

4. Grundversorgung

Den Antrag für die Grundversorgung ist bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling zu stellen. 

Hierfür folgende Unterlagen per Mail an das soziales.bhmd@noel.gv.at schicken oder direkt bei der BH abgeben:
Mietvertrag/ Prekariums Vertrag, Meldebestätigung, Reisepass, Aufenthaltsberechtigungskarte, Erhebungsblatt

Die Grundversorgung bei privater Unterbringung beinhaltet derzeit: 

Verpflegungsgeld (monatlich):
€ 215,- für Erwachsene
€ 100,- für Minderjährige

Mietzuschuss (monatlich) bis zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten (nur bei Vorlage eines Miet- oder Prekariums Vertrages):
max. € 300,- für Familien (ab zwei Personen)
max. € 150,- für Einzelpersonen

Schulbedarf für Schulkinder:
€ 200,- pro Kind und Jahr

Bekleidungshilfe:
€ 150,- pro Person und Jahr

(Stand: 04.04.2022)


Weitere Informationen

Gesundheitsversorgung / COVID-Impfungen

Derzeit ist die Gesundheitsvorsorge durch Vorlage des ukrainischen Passes sichergestellt:
Informationen der Österreichisch Gesundheitskasse 
ÖGK FAQ UK Flüchtlinge

Zugang zum Arbeitsmarkt

Für den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ist eine Registrierung beim Arbeitsmarktservice nötig. Die Grundversorgung erlischt mit Arbeitsbeginn.

Ansprechstelle AMS

Jobplattform für Arbeitssuchende aus der Ukraine


Kindergarten, Schule 

Nähere Infos: Informationsblatt zum Schulbesuch von schulpflichtigen Kindern


Zusammenfassende Information des Landes Niederösterreich

Zur Webseite des Landes


Flüchtlingskoordination des Bundesministeriums für Inneres

Zur Webseite des Bundesministeriums für Inneres

RS 19 - Nachbarschaftshilfe für ukrainische Flüchtlinge Anlage


Österreichweite Ukraine-Hotline: 05/1776380
(Mo - Fr 09:00 - 16:00 Uhr)

 Hotline für Hilfsangebote der NÖ Landesregierung:
 02742/9005/15000 oder noe-hilft@noel.gv.at
 
 Bei Wohnungsangeboten gibt es zwei Vorgehensweisen:
 

Personen, die Platz in ihrem Wohnraum für Flüchtlinge anbieten:
Webseite der BBU https://www.bbu.gv.at/nachbarschaftsquartiere, wo per E-Mail das Angebot ein gemeldet werden kann.


Direkte Eintragung in Datenbank: Nachbarschaftsquartier - Unterstützung für Flüchtlinge aus der Ukraine
Hotline für Quartierangebote der NÖ Landesregierung: 02742/9005/13005

06.04.2022