Sie befinden sich hier: Home
Kanaleinmündungsabgabe
Die Kanaleinmündungsabgabe ist wie folgt zu berechnen: Berechungsfläche x Einheitssatz = Kanaleinmündungsabgabe Berechnungsfläche = Fb/2 x (G+1)+Fu x 15 % (max. 75 m2) Fb bebaute Fläche (lotrechte Projektion des äußersten Gebäudeumrisses - inkl. der Außenwände) G angeschlossene Geschosse Fu unbebaute Fläche (Grundstücksgröße abzüglich bebaute Fläche, maximal 500 m2 unbebaute Fläche werden berücksichtigt) Der Einheitssatz beträgt derzeit € 25,00 Beispiel – Mustergrundstück: Grundstücksfläche im Bauland 540 m2 Wohngebäude mit Wintergarten = 114 m2 bebaute Fläche Erd- und Obergeschoss sind angeschlossen ergibt eine Berechnungsfläche von 114 m²; die unverbaute Fläche beträgt 426 m2 Berechnungsfläche = (114 m2 / 2) x (2+1) + 64 m2 = 235 m2 235 m2 x € 25,00 = € 5.875,00 zuzüglich 10 % UST = € 587,50 Kanaleinmündungsabgabe = € 6.462,50