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Zuschuss zur Errichtung von Solaranlagen

1) Gefördert werden Solaranlagen, die zur Wasserbereitung oder/und als Zusatzheizung dienen, sofern die installierte Kollektorfläche mindestens 4 m² beträgt, mit einem Warmwasserspeicher von mindestens 300 Litern.

(2) Die Beheizung von Schwimmbädern wird nicht gefördert.

(3) Die Errichtung einer Solaranlage ist gemäß NÖ Bauordnung 2014 bewilligungs-, anzeige- und meldefrei. 

In der Schutzzone „Altort Gumpoldskirchen“ hat der Bauwerber für die Errichtung einer Solaranlage mit Warmwasserspeicher bei der Baubehörde mit einer schriftlichen Bauanzeige gemäß NÖ Bauordnung 2014, § 15 „Anzeigepflichtige Vorhaben“ für die geplanten Arbeiten anzusuchen. Die Umsetzung darf erst nach schriftlicher Mitteilung der Behörde erfolgen.

(4) An Unterlagen sind vorzulegen:

  • Originalrechnungen und Zahlungsbelege
  • Bestätigung der fachgerechten Ausführung durch ein entsprechend befugtes (konzessioniertes) Unternehmen

(5) Der Zuschuss beträgt 20% der nachgewiesenen Herstellkosten inkl. UST, jedoch max. € 450,00


Das Formular finden Sie hier.