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Zuschuss zur Errichtung von Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Heizung

(1) Die Errichtung einer Wärmepumpenanlage mit einer Nennleistung <70kW ist gem. NÖ Bauordnung 2014 bewilligungs-, anzeige- und meldefrei. Bei einer Nennleistung >70kW ist die Aufstellung einer Wärmepumpe gemäß NÖ Bauordnung 2014, § 16 „Meldepflichtige Vorhaben“ zu melden. 

In der Schutzzone „Altort Gumpoldskirchen“ hat der Bauwerber für die Errichtung einer Wärmepumpenanlage bei der Baubehörde mit einer schriftlichen Bauanzeige gemäß NÖ Bauordnung 2014, § 15 „Anzeigepflichtige Vorhaben“ für die geplanten Arbeiten anzusuchen. Die Umsetzung darf erst nach schriftlicher Mitteilung der Behörde erfolgen.

(2) An Unterlagen sind vorzulegen:

  • Originalrechnungen und Zahlungsbelege
  • Bestätigung der fachgerechten Ausführung durch ein entsprechend befugtes (konzessioniertes) Unternehmen

(3) Der Zuschuss beträgt 20 % der nachgewiesenen Herstellkosten inkl. UST, jedoch maximal € 500,00.


Das Formular finden Sie hier.