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Zuschuss zu Fassadensanierung (reine Färbelungsarbeiten)

(1) Gefördert werden Arbeiten zur Sanierung des Außenputzes und Färbelungsarbeiten von straßenseitigen Fassaden.

(2) Die Farbgebung einer Fassade ist gem. NÖ Bauordnung 2014 bewilligungs-, anzeige- und meldefrei. In der Schutzzone „Altort Gumpoldskirchen“ hat der Bauwerber für die Fassadensanierung bei der Baubehörde mit einer schriftlichen Bauanzeige gemäß NÖ Bauordnung 2014, § 15 „Anzeigepflichtige Vorhaben“ für die geplanten Arbeiten anzusuchen und ein Farbkonzept vorzulegen. Die Umsetzung darf erst nach schriftlicher Mitteilung der Behörde erfolgen.

(3) Bei Gebäuden mit mehreren straßenseitigen Fassaden ist die Gewährung des Zuschusses für jede der straßenseitigen Schauseiten gesondert möglich.

(4) An Unterlagen sind vorzulegen:

  • Originalrechnungen und Zahlungsbelege

(5) Der Zuschuss beträgt 20 % der nachgewiesenen Herstellkosten inkl. UST, jedoch maximal € 800,00.


Das Formular finden Sie hier.