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(1) Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Errichtung einer Anlage zur Verheizung biogener Brennstoffe mit automatischer Brennstoffzufuhr, wie
Pellets oder Hackschnitzel € 700,00
eines biogenen Fernwärmeanschlusses € 400,00
(2) Bei Wohnhäusern mit mehr als einer Wohnung - bis 3 Wohneinheiten - erhöhen sich diese Beträge um € 120,00 für jede weitere Wohnung, wenn die Heizanlage bzw. der Fernwärmeanschluss auch diese Wohnung versorgt.
(3) Bei Fernwärmeanschlüssen kann nur der Fernwärmenutzer für diese Förderung ansuchen; der Betreiber einer Fernwärmeeinrichtung ist als Förderungswerber nicht zugelassen.
(4) Von der Förderung ausgeschlossen sind Bauträger für die Errichtung von Wohnhausanlagen mit mehr als 3 Wohneinheiten.
(5) An Unterlagen sind beizulegen:
Das Formular finden Sie hier.