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Eingabegebühr € 14,30 Zeugnisgebühr € 14,30
Bundesverwaltungsabgabe € 2,10 ; bei nicht Ortsansässigen € 3,--
Werden Führungszeugnisse (auf ausdrückliches Ersuchen des Antragstellers) mit dem Vermerk versehen " DIENT NUR ZUR VORLAGE BEI .... " entfällt die Zeugnisgebühr