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Strafregisterauszug

Eingabegebühr  € 14,30
Zeugnisgebühr  € 14,30

Bundesverwaltungsabgabe  €  2,10 ; bei nicht Ortsansässigen € 3,--

Werden Führungszeugnisse (auf ausdrückliches Ersuchen des Antragstellers) mit dem Vermerk versehen  " DIENT NUR ZUR VORLAGE BEI .... "  entfällt die Zeugnisgebühr