Sie befinden sich hier: Home

Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe

Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe

Gemäß § 40 der NÖ Bauordnung 1996 hat der Grünstückseigentümer bis zu jenem Flächenausmaß, das er § 12 Abs. 2 abzutreten hätte, eine Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe zu entrichten. 

Berechungslänge x Breite x Einheitssatz-Grundpreis = Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe

GA-AA = L x B x Eg
L        Länge des Grundstückes zum öffentlichen Gut
B        Breite der Straßenhälfte
Eg      Einheitssatz - Grundpreis
 
Beispiel – Mustergrundstück:
 
Grundstückslänge (18,00 m) x Straßenhälfte (5,00 m) x Einheitssatz (€ 218,00)
 
Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe             =                               €  19.620,00