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Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe
Gemäß § 40 der NÖ Bauordnung 1996 hat der Grünstückseigentümer bis zu jenem Flächenausmaß, das er § 12 Abs. 2 abzutreten hätte, eine Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe zu entrichten. Berechungslänge x Breite x Einheitssatz-Grundpreis = Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe
GA-AA = L x B x Eg L Länge des Grundstückes zum öffentlichen Gut B Breite der StraßenhälfteEg Einheitssatz - Grundpreis Beispiel – Mustergrundstück: Grundstückslänge (18,00 m) x Straßenhälfte (5,00 m) x Einheitssatz (€ 218,00) Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe = € 19.620,00