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Wasserbezugsgebühr
Bereitstellungsgebühren
Wasserzählerklasse
Verrechnungsgröße
Bereitstellungs- betrag
Bereitstellungs- gebühr je
in m³/h
in € pro m³/h
Wasserzähler
bis einschl. 5
3
15,00
45,00
über 5 bis einschl. 10
7
105,00
Über 10 bis einschl. 15
12
180,00
über 15 bis einschl. 20
17
255,00
über 20 bis einschl. 30
25
375,00
über 70 bis einschl. 80
75
1.125,00
über 90 bis einschl. 100
95
1.425,00
Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr
(1) Die Grundgebühr gemäß § 10 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungs-gesetzes 1978 wird für 1 m³ Wasser mit € 1,48 festgesetzt.
Ablesungszeitraum
Entrichtung der Wasserbezugsgebühr
und der Bereitstellungsgebühr
(2) Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:
1.
von
1. Oktober
bis
31. Dezember
2.
1. Jänner
31. März
3.
1. April
30. Juni
4.
1. Juli
30. September
Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. November, 15. Februar, 15. Mai und 15. August fällig. Die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr erfolgt im ersten Teilzahlungs-raum jeden Kalenderjahres und werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungsräume neu festgesetzt.