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1. Anmeldung
Innerhalb von 3 Tagen nach Beziehung der Unterkunft ist eine Anmeldungam Meldeamt vorzunehmen.
Meldezettel
2. Ausweis für Vertriebene - Registrierung
Die Registrierung ist Voraussetzung für die Ausstellung des Ausweises für Vertriebene,der E-Card und dem Zugang zu Leistungen der Grundversorgung.
Jede Person (auch Kinder) muss persönlich bei der Registrierung anwesend sein.Benötigte Dokumente:MeldezettelReisepassGeburtsurkundeHeiratsurkunde, ggf. sonstige Identitätsdokumente(zB. Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel, etc.) und das Antragsformuar
An folgenden Stellen ist derzeit eine Registrierung möglich – bitte vorab unbedingt telefonisch einen Termin vereinbaren:
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)Adresse: 2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien-Ring 9Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/37-1903Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo – Fr, 08:00 - 18:00 Uhr
Polizeiinspektion Schwechat FremdenpolizeiAdresse: 1300 Flughafen, Weststraße Objekt 988Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/3292-100Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo - So, 08:00 - 18:00 Uhr
Polizeianhaltezentrum St. PöltenAdresse: 3100 St. Pölten, Linzer Straße 47Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/35-1911Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo - So, 08:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen:Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)Bundesministeriums für Inneres
3. Kontoeröffnung
Für den Antrag der Grundversorgung ist 1 inländisches Bankkonto für Geflüchtete (auch Familien) notwendig.
Benötigte Dokumente:MeldebestätigungReisepass
4. Grundversorgung
Den Antrag für die Grundversorgung ist bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling zu stellen.
Hierfür folgende Unterlagen per Mail an das soziales.bhmd@noel.gv.at schicken oder direkt bei der BH abgeben:Mietvertrag/ Prekariums Vertrag, Meldebestätigung, Reisepass, Aufenthaltsberechtigungskarte, Erhebungsblatt
Die Grundversorgung bei privater Unterbringung beinhaltet derzeit:
Verpflegungsgeld (monatlich):€ 215,- für Erwachsene€ 100,- für Minderjährige
Mietzuschuss (monatlich) bis zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten (nur bei Vorlage eines Miet- oder Prekariums Vertrages):max. € 300,- für Familien (ab zwei Personen)max. € 150,- für Einzelpersonen
Schulbedarf für Schulkinder:€ 200,- pro Kind und Jahr
Bekleidungshilfe:€ 150,- pro Person und Jahr
(Stand: 04.04.2022)
Gesundheitsversorgung / COVID-Impfungen
Derzeit ist die Gesundheitsvorsorge durch Vorlage des ukrainischen Passes sichergestellt:Informationen der Österreichisch Gesundheitskasse ÖGK FAQ UK Flüchtlinge
Zugang zum Arbeitsmarkt
Für den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ist eine Registrierung beim Arbeitsmarktservice nötig. Die Grundversorgung erlischt mit Arbeitsbeginn.
Ansprechstelle AMS
Jobplattform für Arbeitssuchende aus der Ukraine
Kindergarten, Schule
Nähere Infos: Informationsblatt zum Schulbesuch von schulpflichtigen Kindern
Zusammenfassende Information des Landes Niederösterreich
Zur Webseite des Landes
Flüchtlingskoordination des Bundesministeriums für Inneres
Zur Webseite des Bundesministeriums für Inneres
RS 19 - Nachbarschaftshilfe für ukrainische Flüchtlinge Anlage
Österreichweite Ukraine-Hotline: 05/1776380(Mo - Fr 09:00 - 16:00 Uhr) Hotline für Hilfsangebote der NÖ Landesregierung: 02742/9005/15000 oder noe-hilft@noel.gv.at Bei Wohnungsangeboten gibt es zwei Vorgehensweisen:
Personen, die Platz in ihrem Wohnraum für Flüchtlinge anbieten:Webseite der BBU https://www.bbu.gv.at/nachbarschaftsquartiere, wo per E-Mail das Angebot ein gemeldet werden kann.
Direkte Eintragung in Datenbank: Nachbarschaftsquartier - Unterstützung für Flüchtlinge aus der UkraineHotline für Quartierangebote der NÖ Landesregierung: 02742/9005/13005
06.04.2022