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Investitur des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem

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26.09.2012

Die diesjährige Investitur – die Aufnahme von Ordensrittern, Ordensdamen sowie Priestern und Diakonen in den Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem – der Komturei Baden – Wiener Neustadt fand von 21. bis 23. September 2012 in Gumpoldskirchen statt.

 

Freitag, den 21. September 2012 trafen an die 400 Personen im Benediktinerhof Gumpoldskirchen zusammen, um von Bürgermeister Ferdinand Köck am Kirchenplatz empfangen zu werden. Der Musikverein Gumpoldskirchen unter Leitung von Dr. Eduard Taufratzhofer gab dem Ereignis, an dem eine große Anzahl von hohen geistlichen Würdenträgern teilnahm, einen festlichen Rahmen.

 

Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Ferdinand Köck konnten die vorwiegend in Gumpoldskirchen logierenden Teilnehmer sich von der hervorragenden Qualität Gumpoldskirchner Weine überzeugen, worauf es in musikalischer Begleitung zu den Autobussen ging. Der nächste Programmpunkt war die Feier der Vigil[1] im Zisterzienserstift Heiligenkreuz.

 

Die Investitur selbst fand am 22. September 2012 in der Pfarrkirche St, Othmar in Mödling statt und das festliche Ereignis endete am 23.9. mit einer Festmesse in der Stadtpfarrkirche St. Stephan in Baden.

 

Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem ist eine Gemeinschaft katholischer Christen, ein päpstlicher Laienorden, eine Organisation zur Hilfe für die im Heiligen Land lebenden Christen.

Mitglieder können in gleicher Weise Frauen und Männer sein.

Das fünffache Jerusalemkreuz ist das Zeichen der Ordensgemeinschaft. Es symbolisiert die fünf Wundmale Christi.

 

 

Was ist der Orden der Ritter und Damen
vom Heiligen Grab zu Jerusalem?

 

Diese Frage stellen die Leute, wenn sie uns bei einer festlichen Liturgie in der Kirche oder einer Fronleichnamsprozession in unseren Ordensmänteln sehen. Diese Frage bekommen wir auch von Verwandten und Freunden gestellt, wenn wir von unserem Ordensleben erzählen.



Der Ritterorden vom Heiligen Grab hat eine lange Tradition. In früheren Jahrhunderten war es üblich, dass Menschen, die es sich leisten konnten, als friedliche Pilger zu den Stätten des Heiligen Landes zu reisen, dafür zu „Rittern des Heiligen Grabes" ernannt wurden. Im 19. Jahrhundert hat Papst Pius IX. den Ritterorden neu organisiert und ihm jene Aufgabe gegeben, der wir auch heute verpflichtet sind: Die seit Jahrhunderten im Heiligen Land lebenden Christen in ihrer schwierigen Lage als religiöse Minderheit und angesichts der kriegerischen Auseinandersetzungen materiell und ideell zu unterstützen.



Was uns von diversen anderen „ritterlichen" Vereinigungen unterscheidet, ist unsere Stellung als päpstlicher Orden in der katholischen Kirche mit einem vom Papst eingesetzten Kardinal als Großmeister an der Spitze. Was wir mit anderen gemeinsam haben, ist das Bestreben, in einer Gemeinschaft von Menschen, die sich auch privat gut verstehen, soziale Aktivitäten zu planen und umzusetzen. Der Orden der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem steht sowohl Frauen als auch Männern offen, die als katholische Christen ein Leben nach den Lehren der Kirche führen und bereit sind, sich mit ihren Kräften für die Menschen im Heiligen Land einzusetzen und auch in ihrer eigenen Umgebung im Sinne der Botschaft Christi als „Zeugen der Auferstehung" zu wirken. Die Aufnahme in den Orden erfolgt - bei Vorliegen der statutarischen Voraussetzungen - aufgrund der Entscheidung der zuständigen Ordensorgane. Der Ritterorden ist keine Vereinigung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu Sitzungen zusammenkommt. Er ist eine Gemeinschaft von Frauen und Männern, die - meist zusammen mit ihren Angehörigen - öffentlich für eine gute Sache wirken möchte.



Wer mehr wissen möchte, dem geben wir gerne Auskunft. Dazu dient insbesondere unsere Web-Seite.



DDr. Karl Lengheimer
Statthalter für Österreich des
Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem

 

Investitur

(aus Wikipedia)

Investitur (von lat. vestire „bekleiden“) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von Symbolen, welche bei dem entsprechenden Akt überreicht werden. Der Streit um die kirchliche Investitur, bzw. Einweisung von Klerikern, mündete im Investiturstreit (etwa 1076–1122). Als säkularer Begriff findet die Investitur eher selten noch Anwendung bei der Einkleidung von höheren Ämtern in Aristokratie und Staatswesen sowie bei den Amtseinführungen von Pfarrern der evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg.

Begriff

Investitur (wörtlich „Einkleidung“, wobei vestitus eher die „Tracht“ bezeichnet) bezog sich auf die Amtskleidung und entstand als Gegenbegriff zu revestire, im Kirchenwesen für eine rechtmäßige Rückgabe. Um die erste Jahrtausendwende tauchte vereinzelt das Verbum investire auf; der substantivierte positive Begriff investitura entstand um 1065.

Ursprung

Die Investiturpraxis entspringt dem germanischen Raum, wo es gängige Praxis war, nach dem Erwerb eines Grundstückes eine Einweisung des vorherigen Besitzers zu erhalten. Überreichte Symbole für jene Praxis waren beispielsweise Halm oder Zweig. Durch zunehmende Ferngeschäfte löste sich auch die Investitur vom ausschließlichen Grundstücksbezug. Entsprechend wurden bei der Einweisung im Eigenkirchenwesen bzw. in Niederkirchen ebenfalls Symbole überreicht, wie Altartuch, Kirchenbuch oder Glockenseil. Im Gegenzug wurde dem Grundbesitzer der Kirche aufgetragen, für regelmäßige Besetzung des Amtes und Einhaltung der Messen Sorge zu tragen.

Investitur im Investiturstreit

Investituranspruch auf Hochkirchen

Mit der Herrschaft über einen Grundbesitzer erhob der König natürlich auch den Anspruch auf dessen Investiturrecht. Das Eigenkirchenwesen galt also als Rechtfertigung. Einfluss auf Bischofswahlen nahmen jedoch schon Könige, bevor es den Investiturbegriff oder das Eigenkirchenwesen gab. Neben der Berufung auf das Eigenkirchenrecht war die sakrale Würde des Königs ein Status, auf welchen er sich zusätzlich berufen konnte. Schon die Merowinger investierten Bischöfe, doch erst die Karolinger überreichten hierbei den (Krumm-)Stab (das Hirtensymbol), eine Imitation (und Provokation?) der Bischofsweihe. Seit Otto I. wurde diese Übergabe zur Regel. Gesteigert wurde diese Provokation durch die zusätzliche Überreichung des Lehrsymbols, ebenfalls eine sakrale Befugnis, durch Heinrich III.: dem Ring.

Kritik im Rahmen der Kirchenreform

Die Kritik an der Investitur als solche entstand vergleichsweise spät in der Zeitspanne des Investiturstreits. Im Fokus standen bis 1078 hauptsächlich Simonie und Nikolaitismus. Kritisiert wurden also die Nebeneffekte der Einflussnahme weltlicher Mächte auf kirchliche Ämter (Laieninvestitur), nicht aber die Praxis selbst. Dies zeigt sich an Formulierungen synodaler Beschlüsse und der Datierung des ersten tatsächlich rechtsfähigen Investiturverbots für Laien: 1078, also nach dem Gang nach Canossa. Im Rahmen der Absichten der Kirchenreform steht an vorderer Stelle die Ausweitung und Sicherung der Vormacht Roms in der christlichen Welt. Die Ausrottung simonistischer Praktiken musste daher der Erste Schritt sein, da ein solcher feudale Bindungen lösen und neu mit Rom verbinden konnte. Die Praxis Bischöfe zu entheben und neu, diesmal in der Gnade Roms, einzusetzen wurde häufiger.

Die Kanonische Wahl

Erneuerung der kanonischen Wahl, also der Wahl durch Volk und Klerus, vor allem nach 1059, als durch das Papstwahldekret der Einfluss des Königs auf den Papst gemindert war, war eine gute Möglichkeit für den Papst eigenen Einfluss herzustellen. Faktisch investierte der König weiter, wobei ihm die simonistischen Vorteile: finanzielle Unterstützungen und Unterwerfung, immer weiter entzogen wurden und er von nun an auf die Zustimmung Roms durch den Metropoliten warten musste.

Verbote der Investitur für Laien

Zu Unterscheiden bei der Frage der Laieninvestitur ist:

  • Investitur durch einen Laien (König) an einen Kleriker (Reichsbischof)
  • Investitur durch einen Kleriker an einen Laien (z.B. das Erkaufen einer Lehrstelle im Kloster)

Es muss also ebenfalls unterschieden werden, ob sich das Verbot an

  • einen investierenden Laien,
  • einen Kleriker, der einen Laien investiert,
  • einen Laien, der die Investitur erhält, oder
  • einen Kleriker, der von einem Laien die Investitur erhält

richtet. Ab 1078 (somit nach dem Gang nach Canossa) wurde dem Klerus auf einer Synode in Frankreich (Poitiers) explizit verboten von Laien investiert zu werden, es war also der 4. Fall. Ein rechtsfähiges Verbot der Investitur direkt und explizit an den investierenden Laien gerichtet (also implizit: den König), Fall Nr. 1, erhob man erst ab 1080 auf der damaligen Fastensynode. Der signifikante Unterschied ist, dass sich der Papst 1078 an Kleriker wandte, also die Gruppe, über welche er rechtliche Autorität besitzt. 1080 jedoch wandte er sich an Laien, womit er in die weltliche Sphäre eingriff.

Im Wormser Konkordat akzeptierte Kaiser Heinrich V. den Anspruch des Papstes auf das Recht der Investitur und verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab. Im Gegenzug räumte Papst Calixt II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter verhandelt, der Gewählte aber mit den Regalien, die mit seinem geistlichen Amt verbundenen waren, vom Kaiser durch das Szepter belehnt werden solle. Kaiser Lothar III. räumte zudem der Kirche das Recht ein, zuerst Ring und Stab zu verleihen, wodurch der Einfluss des Kaisers auf die Einsetzung von Bischöfen praktisch verloren ging. (Aus dem Artikel "Krummstab")

Lehnsrechtliche Investitur

Nach dem Investiturstreit fand der Begriff Investitur verstärkt Anwendung auf lehnsrechtlicher Ebene. Das bedeutet, mit der Investitur wurde die Lehnsbindung eines Vasallen an seinen Lehnsherrn verbildlicht. Das entsprechende Prozedere konnte variieren, erwähnt seien Treueeid, Handgang oder das Einlegen der gefalteten Hände in die des Lehnsherrn. Auch wurde die Amtseinsetzung von höheren Weltlichen, z.B. einem König als Investitur bezeichnet. Die Ökumenische Enzyklopädie von J.G. Krünitz (1773–1858) schreibt: „In Pfründensachen, heißt Investitur eigentlich der feyerliche Actus, wodurch bescheiniget und bekräftiget wird, dass der Collator der an das Subject quaest. vergebenen Pfründe das Recht gehabt habe, diese Pfründe zu besetzen.

Investitur heute

  • Das Wort "Investitur" erscheint im gesamten Kodex des kanonischen Rechts nicht ein einziges Mal, ist also im katholischen Rahmen nicht gebräuchlich. Eine wichtige Ausnahme stellen jedoch die sowohl kirchlichen als auch weltlichen Ritterorden dar, bei denen die Aufnahme neuer Ordensritter in Form einer Investitur stattfindet.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

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Beigefügte/s Foto/s von Alfred Peischl ©



[1] Vigil (von lateinisch vigilare: wachen), Plural Vigilien und Vigiles, ist:

In liturgischer Hinsicht:

  • ein Teil des monastischen Stundengebets, der in der Nacht bzw. den frühen Morgenstunden gebetet wird. Siehe: Matutin bzw. auch Mette.
  • eine „Nachtwache“ vor großen Festen, insbesondere die Osternacht als Mutter aller Vigilien („Vollvigil“)
  • im weiteren Sinne der Vortag eines Feiertags z. B. der 24. Dezember als Vigil von Weihnachten. Durch die Liturgiereform wurden die Messformulare für Vigiltage (die schon vormittags gefeiert wurden) aber weitgehend abgeschafft.
  • die Totenfeier in der Nacht vor der Beerdigung; auch das Totenamt am Abend vor dem Jahrtag