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Baufertigstellung

FERTIGSTELLUNG

Nach Fertigstellung und vor Benützung eines Objektes hat der Bauwerber folgende Unterlagen unaufgefordert der Baubehörde zu übermitteln:

  1. Fertigstellungsmeldung (unterschrieben vom Bauwerber)
  2. Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungs­gemäße Ausführung (auch Eigenleistungen) des Bauwerks
  3. Lageplan mit der Bescheinigung des Bauführers über die lagerichtige Ausführung (2-fach).
  4. Befunde und Atteste gemäß Baubewilligungsbescheid, beispielhaft seien hier angeführt:
  • Bau- und Eignungsbefund der Schornsteine (Rauchfangkehrer)
  • Kanalbefund inkl. Dichtheitsattest (Baufirma)
  • Elektro-Sicherheitsprotokoll (Elektriker)
  • Dichtheitsattest der Gasleitungen (Installateur)
  • Zu- und Ableitungen der Sanitärinstallation (Installateur)
  • Lüftungsleitungen inkl. F30-Ummantelung im Dachboden (Installateur und Baufirma)
  • Wärmedämm- und Brandschutznachweis (Baufirma)

 

Zuständig