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Arbeiten auf/neben der Straße

Für Arbeiten auf oder neben der Straße, Aufgrabungen, Lagerung von Materialien, Baustellenbereiche, etc. ist eine behördliche Bewilligung erforderlich.

Ansuchen § 90 StVO:  ( € 14,30 Bundesgebühr, Verwaltungsabgabe bis zu 1 Woche € 20,90, pro angefangenem Monat € 51,50)

Zuständig

Formulare