Folgende Unterlagen sind gemäß § 26 NÖ BauO 2014 vor Beginn der Baudurchführung der Baubehörde zu übermitteln::
1) Baubeginnsanzeige des Bauherrn
2) Bekanntgabe des Bauführers durch den Bauherrn
3) Bekanntgabe des Planungs- und Baustellenkoordinators
4) Ansuchen um Benützung von öffentlichen Verkehrsflächen an die zuständige Straßenverwaltung (BH Mödling, bzw. Marktgemeinde Gumpoldskirchen)