BAUBEWILLIGUNG
Folgende Bauarbeiten bedürfen einer baubehördlichen Bewilligung gemäß §14 der NÖ Bauordnung:
- Neu- und Zubauten von Gebäuden;
- Errichtung von baulichen Anlagen, durch welche Gefahren für Personen und Sachen oder Nachbarrechte verletzt werden könnten;
- Herstellung von Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen (ohne Bebauungsplan);
- Abänderung von Bauwerken (Umbauarbeiten), wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder die hygienischen Verhältnisse beeinträchtigt werden;
- ortsfeste Aufstellung von Maschinen und Geräten; Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 1000 Liter;
- Abbruch von Bauwerken an Grundstücksgrenzen;
- Veränderung der Höhenlage des Geländes.
Erforderliche Unterlagen:
● Antrag auf Baubewilligung (1-fach), unterschrieben vom Bauwerber
● Grundbuchsauszug (max. 6 Monate alt)
● Zustimmung der Grundeigentümer
● Einreichpläne (3-fach), unterschrieben vom Bauwerber und Planverfasser
● Baubeschreibung (3-fach), unterschrieben vom Planverfasser
● Nachweis der Planungsberechtigung als Planverfasser (Architekt, Ziviltechniker oder Baumeister)
● Berechnung der U-Werte
● ev. sonstige Beilagen je nach Bauvorhaben
Für die Bearbeitung von Bauansuchen ist ein gesetzlicher Rahmen von 3 Monaten vorgesehen.