HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Baubewilligung
Für alle Neubauten, Zubauten und den größten Teil von Umbauten ist in jedem Fall eine Baubewilligung notwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bauverhandlung entfallen, es ist jedoch eine Verständigung bzw. Information der unmittelbar betroffenen Nachbarn erforderlich. Für die Durchführung der Arbeiten ist vorher um baubehördliche Bewilligung anzusuchen und die Rechtskraft der Baubewilligung abzuwarten. Bitte Beachten Sie, dass bei unbewilligter Bautätigkeit nicht nur eine Gesetzesübertretung mit allen unangenehmen Folgewirkungen vorliegt, sondern Sie eventuell sogar den Versicherungsschutz für Ihr Objekt verlieren. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen sie dem „Merkblatt für Bauansuchen“.
Bauanzeige
Für geringfügige Bauvorhaben ist 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten eine Bauanzeige zu erstatten. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen sie dem „Merkblatt für Bauanzeige“.
Gemeindeabgaben
Mit welchen einmaligen Gemeindeabgaben und mit welchen laufenden Gebühren Sie als Bauwerber bzw. Hauseigentümer zu rechnen haben erfahren Sie im „Infoblatt Gemeindeabgaben“.
Teilungsplan
Damit eine Vermessungsurkunde (Teilungsplan) zu ihrem Rechtsstatus gelangt, sind folgende 3 Schritte erforderlich:
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Bescheid der Baubehörde
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Bescheid des Vermessungsamtes und
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Beschluss des Grundbuches.
Danach sind die neuen Besitzverhältnisse im Grundbuchsauszug ersichtlich. Wietere Informationen finden Sie im „ Teilungsplan Merkblatt“ .
Informationen und Beratung
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes während folgender Zeiten gerne zu Verfügung:
Montag 08 .00 - 12 .00 Uhr
Dienstag 15 .00 - 18 .00 Uhr
Freitag 08 .00 - 12 .00 Uhr