FERTIGSTELLUNG
Nach Fertigstellung und vor Benützung eines Objektes hat der Bauwerber folgende Unterlagen unaufgefordert der Baubehörde zu übermitteln:
- Fertigstellungsmeldung (unterschrieben vom Bauwerber)
- Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße Ausführung (auch Eigenleistungen) des Bauwerks
- Lageplan mit der Bescheinigung des Bauführers über die lagerichtige Ausführung (2-fach).
- Befunde und Atteste gemäß Baubewilligungsbescheid, beispielhaft seien hier angeführt:
- Bau- und Eignungsbefund der Schornsteine (Rauchfangkehrer)
- Kanalbefund inkl. Dichtheitsattest (Baufirma)
- Elektro-Sicherheitsprotokoll (Elektriker)
- Dichtheitsattest der Gasleitungen (Installateur)
- Zu- und Ableitungen der Sanitärinstallation (Installateur)
- Lüftungsleitungen inkl. F30-Ummantelung im Dachboden (Installateur und Baufirma)
- Wärmedämm- und Brandschutznachweis (Baufirma)