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Mietzinsbeihilfe

Richtlinie zur Gewährung einer Mietzinsbeihilfe


1. Allgemeine Bestimmungen


Bei der Gewährung der Mietzinsbeihilfe handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde Gumpoldskirchen und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mietzinszuzahlung.

Die Mietzinsbeihilfe der Markgemeinde Gumpoldskirchen kann nur Gumpoldskirchnern gewährt werden, welche in einem aufrechten Mietverhältnis stehen. Weiters darf kein familiäres Naheverhältnis zwischen Vermieter und Mieter (Antragsteller) vorliegen.


2. Höhe der Mietzinsbeihilfe


Die Höhe der Mietzinsbeihilfe errechnet sich aus dem Nettohauptmietzins, der auf die förderbare Wohnnutzfläche im Sinne des Punktes 6 dieser Richtlinie anteilig entfällt.


Betriebskosten werden nicht gefördert.

Die maximale Höhe der Mietbeihilfe beträgt derzeit € 125,00 pro Monat und Haushalt.


3. Auszahlung der Mietzinsbeihilfe


Die Auszahlung der Mietzinsbeihilfe erfolgt ab dem Folgemonat nach Zuerkennung derselben.

Die Zuerkennung erfolgt für die Dauer von maximal 12 Monaten. 

Die Auszahlung der Mietzinsbeihilfe erfolgt ausnahmslos an den Mieter.


4. Voraussetzungen zur Gewährung der Mietzinsbeihilfe (Personenkreis)


Es muss ein Hauptwohnsitz in jener Wohnung vorliegen, für welche der Antrag gestellt wird.

Weiters darf der Haushalt nicht bereits durch die Mietzinsbeihilfe der Marktgemeinde Gumpoldskirchen gefördert werden (keine Doppelförderung) 


5. Berechnung und Nachweis des Einkommens/der Einkünfte


5.    5.1 Berechnung des Einkommens

Leben mehrere Personen in einem Haushalt, so sind für die Berechnung des Haushaltseinkommens (netto) die Einkünfte aller in diesem Haushalt lebenden Personen zusammenzurechnen (z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Enkelkinder, Großeltern, alle sonstigen Mitbewohner)

Als Einkünfte gelten alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte des Kalenderjahres – wie z.B. ausländische Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung, Arbeitslosengeld, Unfall- bzw. Invalidenrenten, Grundvergütung für Zivildienstleistende, Lehrlingsentschädigungen, Unterhalts- und Alimentationszahlungen sowie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Ausgenommen sind:


  • Familienbeihilfen, NÖ Familienhilfe, Schüler- oder Studienbeihilfen, Stipendien
  • Kinderzuschüsse nach den Sozialversicherungsgesetzen
  • Pflegegeld, Blinden- und Hilflosenzulagen
  • Kriegsopfer- und Versehrtenrenten



Bei Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden, ist das Einkommen einschließlich steuerfreier Teile des letzten Kalenderjahrs maßgebend. Zuzurechnen sind Investitionsbegünstigungen, Freibeträge und Sanierungsgewinne.


5.    5.2 Nachweise

Die Marktgemeinde Gumpoldskirchen behält sich vor, die Vorlage geeigneter aktueller Nachweise (z.B. Einkommenssteuerbescheid, Pensionsbescheid) zu verlangen.

Für jede Veränderung des Einkommens oder des Familienstandes, die für die Berechnung und die Höhe der Mietbeihilfe Voraussetzung sind, besteht eine unverzügliche Meldepflicht. Zuwiderhandeln zieht den Verlust der Mietbeihilfe nach sich.


5.    5.3 Ermittlung des Einkommensfaktors EX 

Der Einkommensfaktor EX ist direkt aus der nachfolgenden Tabelle (Tabelle 1) abzulesen, indem zuerst die zur Haushaltsgröße (= Anzahl der Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben) passende Spalte ausgewählt wird und danach je nach monatlichem Nettohaushaltseinkommen der Faktor EX abgelesen werden kann.


Tipp: Falls das monatliche Haushaltseinkommen niedriger ist als der kleinste Wert in der zugehörigen Spalte beträgt der Einkommensfaktor EX den Wert 1




6. Förderbare Wohnnutzfläche WF


Die förderbare Wohnnutzfläche beträgt für einen Haushalt mit einer Person maximal 50m², für zwei Personen maximal 75m² und erhöht sich für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person um 15m². Solange die reale Wohnfläche des Haushalts kleiner als die maximale förderbare Wohnfläche für die jeweilige Anzahl an Personen im gemeinsamen Haushalt ist wird die reale Wohnfläche für die weitere Berechnung verwendet


Monatliches Nettohaushaltseinkommen [€]

Einkommensfaktor EX

1.Person

2.Personen

3.Personen

4.Personen

5.Personen

6.Personen

1

€ 1.200,00

€ 1.422,00

€ 1.685,00

€ 1.997,00

€ 2.366,00

€ 2.803,00

0,95

€ 1.218,50

€ 1.453,50

€ 1.712,25

€ 2.029,50

€ 2.404,50

€ 2.848,50

0,9

€ 1.237,00

€ 1.485,00

€ 1.739,50

€ 2.062,00

€ 2.443,00

€ 2.894,00

0,85

€ 1.255,50

€ 1.516,50

€ 1.766,75

€ 2.094,50

€ 2.481,50

€ 2.939,50

0,8

€ 1.274,00

€ 1.548,00

€ 1.794,00

€ 2.127,00

€ 2.520,00

€ 2.985,00

0,75

€ 1.292,50

€ 1.579,50

€ 1.821,25

€ 2.159,50

€ 2.558,50

€ 3.030,50

0,7

€ 1.311,00

€ 1.611,00

€ 1.848,50

€ 2.192,00

€ 2.597,00

€ 3.076,00

0,65

€ 1.329,50

€ 1.642,50

€ 1.875,75

€ 2.224,50

€ 2.635,50

€ 3.121,50

0,6

€ 1.348,00

€ 1.674,00

€ 1.903,00

€ 2.257,00

€ 2.674,00

€ 3.167,00

0,55

€ 1.366,50

€ 1.705,50

€ 1.930,25

€ 2.289,50

€ 2.712,50

€ 3.212,50

0,5

€ 1.385,00

€ 1.737,00

€ 1.957,50

€ 2.322,00

€ 2.751,00

€ 3.258,00

0,45

€ 1.403,50

€ 1.768,50

€ 1.984,75

€ 2.354,50

€ 2.789,50

€ 3.303,50

0,4

€ 1.422,00

€ 1.800,00

€ 2.012,00

€ 2.387,00

€ 2.828,00

€ 3.349,00

0,35

€ 1.440,50

€ 1.831,50

€ 2.039,25

€ 2.419,50

€ 2.866,50

€ 3.394,50

0,3

€ 1.459,00

€ 1.863,00

€ 2.066,50

€ 2.452,00

€ 2.905,00

€ 3.440,00

0,25

€ 1.477,50

€ 1.894,50

€ 2.093,75

€ 2.484,50

€ 2.943,50

€ 3.485,50

0,2

€ 1.496,00

€ 1.926,00

€ 2.121,00

€ 2.517,00

€ 2.982,00

€ 3.531,00

0,15

€ 1.514,50

€ 1.957,50

€ 2.148,25

€ 2.549,50

€ 3.020,50

€ 3.576,50

0,1

€ 1.533,00

€ 1.989,00

€ 2.175,50

€ 2.582,00

€ 3.059,00

€ 3.622,00

0,05

€ 1.551,50

€ 2.020,50

€ 2.202,75

€ 2.614,50

€ 3.097,50

€ 3.667,50

0

€ 1.570,00

€ 2.052,00

€ 2.230,00

€ 2.647,00

€ 3.136,00

€ 3.713,00



Tabelle 1 Einkommensfaktor (EX) Tabelle
 ‚


 




WX Wohungsaufwandsfaktor

AWA

2,5

6,85

2,425

6,7325

2,35

6,615

2,275

6,4975

2,2

6,38

2,125

6,2625

2,05

6,145

1,975

6,0275

1,9

5,91

1,825

5,7925

1,75

5,675

1,675

5,5575

1,6

5,44

1,525

5,3225

1,45

5,205

1,375

5,0875

1,3

4,97

1,225

4,8525

1,15

4,735

1,075

4,6175

1

4,5

0,95

4,35

0,9

4,2

0,85

4,05

0,8

3,9

0,75

3,75

0,7

3,6

0,65

3,45

0,6

3,3

0,55

3,15

0,5

3

0,45

2,85

0,4

2,7

0,35

2,55

0,3

2,4

0,25

2,25

0,2

2,1

0,15

1,95

0,1

1,8

0,05

1,65

0

1,5

Tabelle 2 Wohnungsaufwandsfaktor (WX) Tabelle

 



 7. Berechnung der Beihilfe 


7.1 Nettohauptmietzins NHZ

Der Nettohauptmietzins ist jener Mietzins, den der antragstellende Haushalt ohne Umsatzsteuer und Betriebskosten pro Quadratmeter Wohnfläche aktuell zahlt.


7.2 Anrechenbarer Wohnaufwand AWA

Als der anrechenbare Wohnaufwand (AWA) wird der vom antragstellenden Haushalt zu zahlende Nettohauptmietzins (NHZ) verwendet, solange dieser den Wert von 6,85 €/m² nicht überschreitet ansonsten wird dieser Wert verwendet.


AWA=Rechnung


Bereits zugesprochene Mietzuschüsse (Land Niederösterreich) reduzieren die Basis der Nettomiete und somit den AWA.


7.3 Wohnungsaufwandsfaktor WX

Der Wohnungsaufwandsfaktor WX ist direkt aus Tabelle 2 abzulesen, indem der zum anrechenbaren Wohnaufwand (AWA) passende Wert aus der Tabelle entnommen wird. 



7.4 Verfahren zur Berechnung der monatlichen Beihilfenhöhe

Die Höhe der monatlichen Mietbeihilfe (MB) ist nach dem folgenden Verfahren zu berechnen:


  1. EX: Einkommensfaktor aus Tabelle 1 ermitteln
  2. AWA: anrechenbarer Wohnungsaufwand ermitteln: Nettomiete / Wohnfläche


Hinweis: Sollte bereits eine Wohnbeihilfe vom Land Niederösterreich ausbezahlt werden ist die Nettomiete vor der Ermittlung des AWA, um den Förderbetrag des Landes zu reduzieren.  


  1. WX: Wohnungsaufwandsfaktor aus Tabelle 2 ermitteln 
  2. Monatliche Mietbeihilfe (MB) nach folgender Vorschrift berechnen: 


Rechnung


Hinweis: Sollte die monatliche Mietbeihilfe nach dem obigen Verfahren den Wert Null ergeben wird keine Beihilfe ausbezahlt. Sollte die errechnete Beihilfenhöhe den Wert 125€/Monat übersteigen wird statt dem berechneten Wert die maximale Beihilfe (125 €/Monat) an den Haushalt ausgeschüttet.


 


7.5       Beispiele zur Veranschaulichung der Berechnung

Beispiel 1:

Ein Vierpersonenhaushalt mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2500€, einer realen Wohnfläche von 74m² und einem Nettomietzins von 6,50€/m² sucht um eine Mietbeihilfe an.


Vorgehensweise: 

  1. Den Einkommensfaktor aus Tabelle 1 ablesen.

Zuerst die richtige Spalte suchen (also aus der 4. Spalte im grünen Bereich da 4 Personen im gemeinsamen Haushalt leben) dann mit der Einkommenshöhe den Einkommensfaktor EX ablesen (EX = 0,25)


          2. Die förderbare Wohnnutzfläche ermitteln.

Da die reale Wohnfläche (74m²) die maximal Förderbare Wohnfläche (WF) nicht übersteigt wird mit der realen Wohnfläche weiter gerechnet. (WF = 74m²)


          3. Den anrechenbaren Wohnaufwand (AWA) ermitteln.

Da in diesem Beispiel der NHZ kleiner als 6,85€/m² wird der AWA gleich dem NHZ gesetzt (AWA = NHZ = 6,50€/m²)


          4. Den Wohnungsaufwandsfaktor (WX) aus Tabelle 2 ablesen

Mit einem AWA von 6,50€/m² ergibt sich aus der Tabelle 2 ein WX von 2,35 (WX = 2,35)


          5. Die monatliche Beihilfe nach der Vorschrift aus 7.4 berechnen.

    EX = 0,25

    WF = 74

    WX = 2,35

    AWA = NHZ = 6,50

    MB = 0,25Rechnung74Rechnung2,35 = 43,48 €/Monat



Hinweis: In diesem Beispiel würde der Vierpersonenhaushalt eine monatliche Beihilfe von 43,48€/Monat gewährt bekommen.


Beispiel 2:

Ein Einpersonenhaushalt mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1300€, einer realen Wohnfläche von 42m² und einem Nettomietzins von 7€/m² sucht um eine Mietbeihilfe an.


Vorgehensweise:

  1. Den Einkommensfaktor aus Tabelle 1 ablesen.

Zuerst die richtige Spalte suchen (also aus der 1. Spalte im grünen Bereich da eine Person im gemeinsamen Haushalt lebt) dann mit der Einkommenshöhe den Einkommensfaktor EX ablesen (EX = 0,75).


          2. Die förderbare Wohnnutzfläche ermitteln.

Da die reale Wohnfläche (42m²) die maximal Förderbare Wohnfläche (WF) nicht übersteigt wird mit der realen Wohnfläche weiter gerechnet. (WF = 42m²)


          3. Den anrechenbaren Wohnaufwand (AWA) ermitteln.

Da in diesem Beispiel der NHZ größer als 6,85€/m² wird der AWA auf 6,85€/m² gesetzt (AWA = 6,85€/m²)

          4. Den Wohnungsaufwandsfaktor (WX) aus Tabelle 2 ablesen

Mit einem AWA von 6,85€/m² ergibt sich aus der Tabelle 2 ein WX von 2,5 (WX = 2,5)

          5. Die monatliche Beihilfe nach der Vorschrift aus 7.4 berechnen.

    EX = 0,25

    WF = 74

    WX = 2,35

    AWA = NHZ = 6,50

    MB = 0,25Rechnung74Rechnung2,35 = 43,48 €/Monat


Hinweis: In diesem Beispiel würde der Einpersonenhaushalt eine monatliche Beihilfe von 26,25€/Monat gewährt bekommen.



8. Verlust des Anspruchs

           8.1 Der Anspruch auf Mietbeihilfe erlischt bei Wegfall der Voraussetzungen, insbesondere bei

  • Auflösung des Mietvertrags
  • Auszug des Förderwerbers
  • Widerrechtliche Nutzung des Mietobjekts
  • Tod des Förderwerbers
  • Bei Angabe von unrichtigen Daten



          8.2 Mietbeihilfe, die zu Unrecht empfangen wurde, ist zurückzuzahlen.


9. Antragstellung, Fristen


Antragsformulare können beim Bürgerservice wie auch auf der Webpage der Marktgemeinde Gumpoldskirchen https://www.gumpoldskirchen.at bezogen werden.


Anträge sind an das Sozialreferat der Marktgemeinde Gumpoldskirchen zu richten.


10. Rechtsanspruch


Auf die Gewährung und Auszahlung der Mietbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.


11. Härteklausel


Um Härtefälle zu vermeiden, ist der/die Bürgermeister/Bürgermeisterin ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen von diesen Regeln zu gewähren, wenn soziale Gründe dies rechtfertigen.