Strafregisterauszug

Eingabegebühr  € 21,00
Zeugnisgebühr  € 21,00

Bundesverwaltungsabgabe  €  2,10 ; bei nicht Ortsansässigen € 3,--

Werden Führungszeugnisse (auf ausdrückliches Ersuchen des Antragstellers) mit dem Vermerk versehen  " DIENT NUR ZUR VORLAGE BEI .... "  entfällt die Zeugnisgebühr